Qualitätssicherung, kurz QS genannt


        Ein neuer Stern am Bauhimmel. Viel wird in letzter Zeit darüber gesprochen und                                        geschrieben. Wir haben die wichtigsten Fragen aufgegriffen und für Sie beantwortet:
        Was ist Qualitätssicherung (QS)?
        Als Käufer hat man das Recht, dass die erworbene Immobilie die zugesicherten                                           Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist,
        die den Wert oder die Tauglichkeit mindern oder sogar aufheben.
        Die baubegleitende Qualitätssicherung sorgt dafür, dass das
        Bauwerk unter der Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik den vereinbarten   und                   zugesicherten Eigenschaften entspricht.
        Warum sollten Bauherren auf eine Qualitätssicherung achten?
        Der ökonomische Druck auf Bauunternehmer ist dramatisch. Um Kosten einzusparen, werden                          häufig ungelernte und schlecht  motivierte Arbeitskräfte eingestellt, oft stehen die Arbeitskräfte                    unter einen enormen Zeitdruck. Die Firmen sind häufig nicht in der
        Lage eine eigene Qualitätsüberwachung durchzuführen. Sie setzten darauf, dass Mängel                              nicht entdeckt werden. Als „normaler“   Bauherr steht man den Leuten vom Bau als Laien                               gegenüber. Holt sich der Bauherr jedoch  rechtzeitig einen Baufachmann an seine Seite,                               so tritt er ebenfalls als Profi auf.

            

        Wie kann Qualitätssicherung ablaufen?                    


       
        Je nachdem, ob es sich um einen Neubau oder
        eine Sanierung handelt, kann es leichte     
        Abweichungen geben, aber der grobe Fahrplan
        sieht wie folgt aus:
        Planung
        Baubegleitende Kontrollen
        Check der Bauausführung nach Fertigstellung
        der Gebäudehülle
        Luftdichtdeitsmessung u.a.
        Check der ausgeführten Haustechnik
        Kontrolle der Nutzereinweisung
        Überprüfung des tatsächlichen Energiebedarfs